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AGB

Hausordnung

Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck

Das „Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck“ wünscht seinen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt. Folgende Hausordnung soll helfen, die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und einen spannungsarmen Aufenthalt zu ermöglichen. Sie ist daher von allen Gästen zu beachten. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.

Ankunft

Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit dem Personal des Gästehauses vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach können sie an andere  Gäste vergeben werden.
Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch oder direkt im Gästehaus erfahren, ob es freie Plätze gibt.

Aufenthalt

Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Familien können nach Anmeldung in einem Zimmer gemeinsam untergebracht  werden, sofern ein solches verfügbar ist.

Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z. B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und beim Tischdienst helfen.

Wir haben uns dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet und bitten alle Gäste, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

In Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch gegessen werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht gestattet. Hierfür stehen die Teeküchen auf den Etagen zur Verfügung.

Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren ist in den Räumen des Gästehauses aus Sicherheitsgründen mit Ausnahme von zugewiesenen Anschlüssen nicht erlaubt.

Rauchen ist im Gästehaus nicht gestattet. Der Konsum von mitgebrachten, alkoholischen Getränken im Gästehaus und auf seinem Gelände ist nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste werden des Hauses verwiesen. Eine Ausnahme bildet die Durchführung privater Feiern, bei der in Absprache mit der Hausleitung auch alkoholische Getränke gereicht werden dürfen.

Tiere dürfen grundsätzlich mitgebracht werden. Der Aufschlag beträgt 10 Euro pro Aufenthalt, mit Ausnahme von Blinden- und Servicehunden, welche selbstverständlich kostenlos mitgebracht werden dürfen. Da für Haustiere ein begrenztes Kontingent besteht, bitten wir Sie, diese bei der Zimmeranfrage mit anzugeben. Im Speiseraum sind keine Haustiere erlaubt. Verpflegung für Tiere kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

Das Gästehaus verfügt über eine automatische Brandmeldeanlage. Die Gäste haften für das selbstverschuldete Auslösen von Fehlalarmen und tragen die dadurch eventuell auftretenden Kosten. Ebenso haften die Gäste für mutwillige Schäden im Gästehaus.

Das Gästehaus ist in der Regel von 7 bis 18 Uhr geöffnet.  
Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Um die Nachtruhe für andere Gäste zu ermöglichen, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten.

Bitte nehmen Sie bei Ihrem Aufenthalt Rücksicht auf andere Gäste, besonders auch bei der Benutzung von elektronischen Geräten.

Abreise

Die Schlafräume müssen bis 10 Uhr geräumt sein. Nach Absprache mit der Gästehausleitung sind Ausnahmen möglich.

Die bei Anreise übergebenen Schlüssel sind bei Abreise vollzählig dem Personal des Gästehauses zu übergeben. Für den Verlust eines Schlüssels werden 100 Euro berechnet.

Hausrecht

Die Mitarbeiter des Gästehauses oder ein von ihnen Beauftragter übt das Hausrecht im Auftrag der Geschäftsführung aus. Bei Nichtbeachtung der Grundregeln kann von diesen ein Hausverbot ausgesprochen werden. Das Hausverbot wird mündlich begründet.